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   VGH Bayern, 18.08.1980 - 22 B - 1410/79   

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VGH Bayern, 18.08.1980 - 22 B - 1410/79 (https://dejure.org/1980,3466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.1980 - 22 B - 1410/79 (https://dejure.org/1980,3466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 1980 - 22 B - 1410/79 (https://dejure.org/1980,3466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2076
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 1266/16

    Feststellung des Bestehens der Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaft;

    Denn eine streitige Frage ist nach Möglichkeit zunächst im Verwaltungswege auszutragen (dazu VGH München, Urt. v. 18.8.1990, 22 B - 1410/79, NJW 1981, 2076).

    Soweit eine streitige Frage nach Möglichkeit zunächst im Verwaltungswege geklärt (VGH München, Urt. v. 18.8.1990, a.a.O.) und die Erstentscheidung nicht auf das Gericht verlagert werden soll (vgl. Pietzcker, a.a.O., Rn. 51), greifen diese Gründe vorliegend nicht ein.

  • VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Die Untersagungsverfügung wiederholt nicht nur und ausschließlich das, was bereits ohnehin in § 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 1 und 2 BAZG bestimmt ist, sondern konkretisiert das gesetzliche Verbot mit Verbindlichkeitsanspruch für den Einzelfall und hält die Klägerin zu seiner Beachtung an; sie ist deshalb ein Verwaltungsakt (vgl. Arbeiter. Die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten, 1978, S. 118 ff.; Bayer. VGH , Urteil vom 23.07.1965 Nr. 340 VIII 64, A.U. S. 8, insoweit in VGH n.F. 18, 74 ff. nicht abgedruckt; Beschluß vom 30.10.1975 Nr. 66 VI 75, A.U. S. 6 f.; Urteile des erkennenden Senats vom 18.02.1980 Nr. 22.B-1279/79, A.U. S. 5 und 18.08.1980, NJW 1981, 2076, 2077).

    ob dies richtig ist, mag hier dahinstehen; jedenfalls für das Bäckereien- Arbeitszeitgesetz trifft dies nicht zu, denn dieses enthält in § 14 Abs. 2 durch den Verweis auf § 139 b GewO eine ausdrückliche, selbständig neben die Straf- und Bußgeldbestimmungen des § 15 BAZG gestellte Befugnisnorm zum Erlaß von Untersagungverfügungen, die den Zugang zu den Zwangsmitteln des Verwaltungszwangs eröffnet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18.08.1980, NJW 1981, 2076 ff., 2077; zur zwangsmitteleröffnenden Wirkung des § 139 b GewO vgl. Schreiben des Bundesministers für Arbeit vom 22.06.1957 an die Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder betr. "Zwangsmittel der Gewerbeaufsichtsämter", Arbeitsschutz Nr. 8/1957, S. 141 ff. sowie die dort abgedruckten zustimmenden Stellungnahmen der Bundesminister des Innern und der Justiz vom 10.01. und 15.04.1975).

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 C 11.95

    Luftverkehrsrecht - Verkehrszulassung eines gebrauchten dänischen Flugzeugs,

    Die Zulassungsbehörde kann jedoch in Sonderfällen auf Antrag auch eine vorgezogene verbindliche Entscheidung über einen bei der Verkehrszulassung zu berücksichtigenden Teilaspekt - hier die zulässige Geräuschemission - treffen, wenn dafür ein gravierendes praktisches Bedürfnis besteht und die vorgezogene Feststellung dem Zweck des luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht zuwiderläuft (zu gesetzlich nicht geregelten Vorabentscheidungen auf anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. BVerwGE 24, 23 [BVerwG 29.03.1966 - I C 19/65]; OVG Lüneburg, NuR 1981, 211; BayVGH, NJW 1981, 2076; BSG, NJW 1977, 77).
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

    Eine Verpflichtungsklage, gerichtet auf den Erlaß eines feststellenden Verwaltungsaktes, daß bestimmte Werbebehauptungen zulässig, d.h. nicht irreführend seien, ist ebenfalls nicht möglich; denn eine Ermächtigungsnorm für den Erlaß eines solchen Verwaltungsaktes ist hier nicht ersichtlich (so aber in dem vom Bay. VGH, NJW 1981, 2076 entschiedenen Fall; siehe ferner Schenke, a.a.0. S. 258, wonach grundsätzlich kein Anspruch auf Erlaß eines feststellenden Verwaltungsaktes besteht).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 14 ZB 15.2633

    Klagebefugnis für Verpflichtungsklage auf Erlass eines feststellenden

    Selbst bei der Annahme, dass sich in besonders gelagerten Fällen aus den konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Umständen ausnahmsweise die Pflicht einer Behörde ergeben kann, einen feststellenden Verwaltungsakt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung hierfür zu erlassen (bejahend, wenn ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage besteht: BayVGH, U.v.18.8.1980 - 22 B 1410/79 - NJW 1981, 2076; offengelassen: BayVGH, U.v. 2.9.1986 - 26 B 83 A.2240 - BayVBl 1987, 499), hat der Kläger nicht dargelegt, inwieweit er außerhalb der Geltendmachung umzugsbzw.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. August 1980 - 22 B 1410/79 -, NJW 1981, 2076 (2077).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1990 - 15 A 530/89

    Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung zur Gruppe der Professoren

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985, a.a.O. Ob dies es rechtfertigen kann, aus gesetzlich fixierten Eingriffsbefugnissen der Behörde die Ermächtigung herzuleiten, zu Teilen des Eingriffstatbestands - gewissermaßen als Vorstufe oder als minus des Eingriffsaktes selbst - verbindliche Feststellungen zum Nachteil des Bürgers zu treffen, so wohl König, Der feststellende Verwaltungsakt, BayVBl 1987, 261 (264); BayVGH, Urteil vom 18. August 1980 - Nr. 22 B 1410/79 -, NJW 1981, 2076; vgl. auch die bei Kopp, a.a.O., 4l f., angeführten Beispiele; einschränkend aber BVerwG, Urteil vom 29. November 1985, a.a.O., 1121, mag auf sich beruhen.
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 27/88
    Die beanstandete Entscheidung war auch geboten, weil sie - wie hier der Rechtsstreit zeigt - eine umstrittene Rechtslage zwischen den Beteiligten klären sollte (vgl dazu BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; Bayerischer VGH, NJW 1981, 2076), und war als vorwegnehmende, konkretisierende Teilregelung und damit als Verwaltungsakt zulässig (vgl BSGE 42, 178, 179 f = SozR 3850 § 51 Nr. 3).
  • VG Stade, 10.05.1983 - 4 VG A 31/83

    Grundflächenbesitz als Eigenjagdbezirk; Jagdrechtliche Einheit von Flurstücken;

    Die Klage mit dem Ziel der Bestätigung der Rechtsansicht des Klägers ist zulässig (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1975 - I B 50.74 mwN; sinngem. Bay. VGH, Urt. v. 18.8.1980 - Nr. 22 B - 1410/79 in NJW 81, 2076).
  • KG, 28.09.1982 - 4 U 2328/81

    Rechtmäßigkeit eine Inanspruchnahme auf Rückerstattung aus einem Kreditvertrag;

    Das folgt aus seinen Ausführungen in einem Urteil vom 17. April 1980 (NJW 1981, 2076, 2078 [VGH Bayern 18.08.1980 - 22 B 1410/79] unter VIII).
  • VG Stade, 19.06.1985 - 2 VG A 14/85
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